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Wasserzähler von Metera: Einfach. Präzise. Zukunftssicher

Behalten Sie Ihren Wasserverbrauch im Blick.

Mit unseren hochwertigen Wasserzählern haben Sie Ihren Wasserverbrauch stets unter Kontrolle. Ob für Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien- wir bieten für jede Anforderung die passende Lösung.

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Warum Wasserzähler von Metera?

  • Vielseitige Auswahl: Von Aufputz- über Unterputz- bis hin zu Ventilzählern - bei uns finden Sie für jeden Einsatzbereich den richtigen Zähler.
  • Präzise Messung: Unsere Zähler erfassen Ihren Wasserverbrauch zuverlässig und genau.
  • Einfache Installation: Unsere Produkte sind einfach zu installieren und passen sich nahezu jeder Einbausituation an.
  • Zukunftssicher: Mit unseren Funk-Wasserzählern erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und sind für die Zukunft gerüstet.

Funk-Wasserzähler: Die intelligente Lösung

Unsere Funk-Wasserzähler bieten Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Automatische Datenübertragung: Die erfassten Verbrauchsdaten werden automatisch an uns übermittelt.
  • Transparenz: Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten und können Ihren Verbrauch optimieren.
  • Zeitersparnis: Lästige Ablesungen zur Zwischenablesung oder zum Jahresende gehören der Vergangenheit an.
  • Umweltfreundlich: Durch eine transparente Verbrauchserfassung können Sie Ihren Wasserverbrauch reduzieren und so einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Für jede Anforderung der richtige Zähler

Wir bieten sowohl mechanische als auch elektronische Wasserzähler für Warm- und Kaltwasser an. Unsere elektronischen Zähler sind mit einer integrierten Funktechnologie ausgestattet und ermöglichen eine einfache und zuverlässige Fernablesung.

Warum Funk?

  • Gesetzliche Anforderungen: Die novellierte Heizkostenverordnung schreibt den Einsatz fernablesbarer Messtechnik in vielen Fällen vor. 
  • Mehr Komfort: Keine Terminvereinbarung mehr für die Ablesung.
  • Höhere Effizienz: Durch die kontinuierliche Datenerfassung können Sie Ihren Verbrauch besser analysieren und optimieren.

Wasserzähler kaufen oder mieten

Wir bieten Ihnen flexible Finanzierungslösungen für Ihre Wasserzähler.

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FAQ

Ist die Ausstattung mit Wasserzählern in Mehrfamilienhäusern verpflichtend?

Die Verpflichtung zur Ausstattung mit Wasserzählern in Mehrfamilienhäusern ist nicht pauschal geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Gesetzliche Vorgaben: Die jeweiligen Landesbauordnungen und die Heizkostenverordnung enthalten Regelungen zur Ausstattung mit Wasserzählern.
  • Vertragsvereinbarungen: Mietverträge können individuelle Regelungen zur Abrechnung von Wasser enthalten.
  • Baujahr des Gebäudes: Für ältere Gebäude können abweichende Vorschriften gelten.

Worin unterscheidet sich ein Kaltwasserzähler von einem Warmwasserzähler?

Der Hauptunterschied liegt in der Temperaturbeständigkeit. Kaltwasserzähler sind für die Messung von kaltem Wasser bis zu einer Temperatur von 30°C ausgelegt. Warmwasserzähler hingegen können auch heißes Wasser bis zu einer Temperatur von 90°C messen.

Müssen Wasserzähler regelmäßig gewechselt werden?

Seit der Novellierung der Mess- und Eichverordnung gilt für alle Wasserzähler (warm und kalt) eine Eichfrist von 6 Jahren. Das bedeutet, dass Sie Ihre Wasserzähler spätestens nach 6 Jahren durch geeichte Neugeräte ersetzen müssen.

Wenn Sie Ihren Wasserzähler bei Metera mieten, müssen Sie sich um den rechtzeitigen Austausch nicht kümmern. Wir übernehmen für Sie die Organisation und Durchführung der Eichung und den Austausch des Zählers.

Sind die Erfassungsgeräte vor Manipulation geschützt?

Unsere Erfassungsgeräte sind mit modernen Sicherheitsmechanismen ausgestattet. Die Plombierung verhindert unbefugte Zugriffe. Zudem sind Manipulationen in der Regel leicht erkennbar und führen zu einer höheren Verbrauchserfassung.

Sind die Kosten für Gerätemiete oder -anschaffung auf die Nutzer umlegbar?

Die Kosten für die Miete von Warmwasserzählern können gemäß Heizkostenverordnung direkt in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden. Bei Kaltwasserzählern erfolgt die Umlage in der Regel über die Betriebskostenabrechnung. Voraussetzung ist jeweils eine entsprechende Vereinbarung mit Ihren Nutzern.

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