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Die Aufteilung der CO2-Steuer für Vermieter und Mieter

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) hat die Kostenverteilung für CO2-Emissionen in Gebäuden grundlegend verändert. Seit dem 1. Januar 2023 sind nicht mehr ausschließlich Mieter für die CO2-Kosten verantwortlich, sondern auch Vermieter tragen einen Teil der Last.

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Warum ist das CO2KostAufG so wichtig?

Das Gesetz dient dazu, Anreize für eine energieeffizientere Gestaltung von Gebäuden zu schaffen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Durch die gemeinsame Verantwortung von Vermieter und Mieter soll ein Bewusstsein für den eigenen Energieverbrauch geschärft und die Sanierung von Gebäuden gefördert werden.

Wie funktioniert die Kostenaufteilung?

Die Aufteilung der CO2-Kosten erfolgt in einem zehnstufigen Modell, das sich am CO2-Ausstoß des Gebäudes orientiert. Je höher der Ausstoß, desto größer ist der Anteil, den der Vermieter übernehmen muss.

Vereinfacht gesagt:

  • Niedriger CO2-Ausstoß: Bei einem CO2-Ausstoß von unter 12 kg/m² und Jahr trägt der Mieter den größten Teil der CO₂-Kosten.
  • Hoher CO2-Ausstoß: Bei einem CO₂-Ausstoß von über 52 kg/m² und Jahr trägt der Vermieter 95% der CO2-Kosten und der Mieter lediglich 5%, da der Vermieter in der Regel mehr Einfluss auf die energetische Qualität des Gebäudes haben

Was bedeutet das für Sie als Vermieter?

  • Mehr Verantwortung: Vermieter müssen sich intensiver mit der Energieeffizienz ihrer Gebäude auseinandersetzen.
  • Höhere Kosten: Insbesondere bei älteren Gebäuden können die CO₂-Kosten für Vermieter steigen.
  • Anreize zur Sanierung: Durch energetische Sanierungen können Vermieter ihre CO₂-Kosten senken und gleichzeitig die Attraktivität ihrer Immobilien steigern.

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