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Die Novelle der Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung (HKVO) wurde in den letzten Jahren grundlegend überarbeitet, um den Anforderungen einer modernen und energieeffizienten Wärmeversorgung gerecht zu werden. Die Novellierung der Heizkostenverordnung trat am 1. Dezember 2021 in Kraft und hat das Thema Heizkostenabrechnung maßgeblich verändert.

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Warum wurde die Heizkostenverordnung geändert?

Die Überarbeitung der HKVO erfolgte vor dem Hintergrund der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED). Ziel der EED ist es, die Energieeffizienz in Gebäuden zu erhöhen und den Energieverbrauch zu senken. Die Novellierung der HKVO ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieser Ziele in Deutschland.

Die wichtigsten Gründe für die Änderung

  • Digitalisierung: Die Energiewende erfordert eine zunehmende Digitalisierung der Energieversorgung. Fernablesbare Messgeräte und Smart Meter Gateways sind wichtige Bausteine auf diesem Weg.
  • Transparenz: Mieter sollen einen besseren Überblick über ihren Energieverbrauch erhalten, um ihr Heizverhalten optimieren zu können.
  • Energieeffizienz: Durch die regelmäßige Erfassung der Verbrauchsdaten können Schwachstellen in der Heizungsanlage schneller identifiziert und behoben werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Nachrüstung fernablesbarer Messgeräte: Bis Ende 2026 müssen alle vorhandenen Verbrauchserfassungsgeräte durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.
  • Monatliche Verbrauchsinformationen für Mieter: Jeder Nutzer hat das Recht darauf, mindestens einmal im Monat eine Übersicht über ihren aktuellen Verbrauch zu erhalten.
  • Erweiterte Informationspflichten für Vermieter: Die Jahresabrechnung muss noch detaillierter gestaltet werden und zusätzliche Informationen enthalten.
  • Smart-Meter Gateway: Alle fernablesbaren Messgeräte müssen bis Ende 2031 an ein Smart Meter Gateway angebunden werden können.

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